
| Datum/Ort: | 4.11.1998, Korneuburg |
| Wer: | Landesgericht Korneuburg |
| Wo/Betreff: | Verständigung nach § 38 Abs. 4 StPO |
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Auszug:
Landesgericht Korneuburg
Hauptplatz 18, 2100 Korneuburg
Tel: 02262/7321 DW 338
Aktenzeichen 23 Vr 1398/98, 23 Ur 282/98
Hr. Prof. Hermann NITSCH
Verständigung nach § 38 Abs. 4 stop
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg werden gegen Sie Vorerhebungen wegen des Verbrechens nach § 176 StGB und der Vergehen nach §§ 188, 208, 222 StGB geführt.
Es besteht der Verdacht, Prof. Hermann Nitsch habe im Rahmen des Orgien-Mysterien-Theaters vom 3. Bis 9. August 1998
a) eine Gefahr für Leib und Leben einer großen Anzahl von Menschen dadurch herbeigeführt, daß er Tiere in der prallen Sonne schlachtete und deren Kadaver aufhing, wodurch es zu Fäulnisbakterien und anderen übertragbaren Erregern gekommen sei.
b) Religiöse Lehren einer im Inland befindlichen Kirche dadurch herabgewürdigt, indem er getötete Tiere und nackte, blutverschmierte "Darsteller" auf Kreuzen befestigen ließ,
c) Personen unter 16 Jahren dadurch sittlich gefährdet, daß er an oben genannter Veranstaltung Minderjährige teilnehmen ließ, obwohl im Rahmen derselben nackte Darsteller agierten, welche u.a. Geschlechtsverkehr simulierten, um sich oder Dritte geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen,
d) Tiere roh mißhandelt und ihnen unnötige Qualen zugefügt, indem u.a. Stiere bereits beim Abtransport zur Veranstaltung verletzt wurden, und Schlachtungen vor dem Publikum erfolgten.
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