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Datum/Ort:4.11.1998, Korneuburg
Wer:Landesgericht Korneuburg
Wo/Betreff:Landesgericht Korneuburg, Vernehmung des Beschuldigten

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Auszug:

Aktenzeichen: 23 Vr 1398/98, Ur 282/98

Vernehmung des Beschuldigten

Gericht: Landesgericht Korneuburg
Tag und Stunde des Beginnes der Vernehmung: 4.11.1998
Strafsache: Hermann NITSCH

Anwesende:
Richter: Mag. Müller
Schriftführer: VB Sabine Pichler
Beschuldigter: Hermann NITSCH

Der Beschuldigte wird ermahnt, alle Fragen bestimmt, deutlich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Er gibt über seine persönlichen Verhältnisse an:
Familienname(n) NITSCH Prof.
Vorname(n) Hermann
...

Zur Sache gebe ich an:
Das Orgien Mysterien Theater fand von 3. Bis 9. August 1998 statt. Hierfür orderte ich von einem benachbarten Bauern die Lieferung von drei lebenden stieren an, die bei mir geschlachtet werden sollten. Ich wählte diesen Bauern aus, um den Transport zum schloß möglichst kurz zu halten. Ergänzend führe ich aus, daß es meiner Gesinnung entspricht, TIERE ZU SCHÜTZEN:
Für diese Veranstaltung bestellte ich außerdem geschlachtete Tiere, Blut und Eingeweide von Schweinen und Schafen.
Der Transport der Stiere erfolgte über ca. 50 Meter vom Nachbarhof. Zum Abladevorgang der Stiere gebe ich an, daß diese ganz normal verlaufe ist. Ich war zwar nicht ständig dabei, kann aber ausschließen, daß die Tiere gequält oder geschlagen wurden.
Über die konkrete Vorgangsweise der Abladung und der Schlachtung sowie über die Konsequenzen hatte ich ausführliche Gespräche mit dem Amtstierarzt der BH Gänserndorf, Herrn Dr. Zenker; sowie mit dem Bezirkshauptmann Dr. Gruber geführt. Dies dachte ich tat ich auch deshalb, da ich befürchtete, anderfalls werde die Veranstaltung nicht stattfinden bzw. untersagt werden.
Bis zu den Schlachtungen waren 2 Tierärzte sowie gelernte Metzger anwesend; Dr. Zenker wohnte der gesamten Veranstaltung bei, insbesondere zur Überwachung der hygienischen Vorschriften.
Über vorhalt AS 89, wonach ein Stier beim Abladevorgang gestürzt sei, bzw. beim Transport offenbar Verletzungen im Kopfbereich erlitten habe, gebe ich an, daß ich diesbezüglich keine eigenen Wahrnehmungen gemacht habe. Es wurden auch keine diesbezüglichen Meldungen von Mitarbeitern an mich erstattet. Da dies ein peinlicher Vorfall gewesen wäre bin ich mir sicher, daß ein solcher nicht gemeldet worden wäre. Ich würde einen solchen Vorfall auch als bedauernswert bezeichnen.
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Schriftführerin: VB Sabine Maurer

Ich möchte mit meinen Aktionen eine Geschichte des Bewußtseins nacherzählen; dies ist die Geschichte der Religionen, wie sie einander ablösen. Diese Ablösung und Verbindung der Symbole will ich in Bilder darstellen. Hierbei verwende ich Symbole aller Mythen und bringe sie miteinander in Beziehung. Hierbei verwende ich Kreuze, aber auch Gegenstände anderer Religionen. Ich versuche Religionsarcheologie zu betreiben, vom frühesten Tothemismus an bis zu den christlichen Religionen möchte ich Verbindungslinien ziehen. Meine mythischen Leitmotive bezeichne ich wie folgt: Wandlung, Kreuzigung, die Zerreißung des Dionismus und anderes; das früheste Leitmotiv ist die totem Tiermahlzeit.
Weiters führe ich allgemein aus, daß mir nicht der Farbklang sondern die Farbsubstanz wichtig ist, welche das Publikum registrieren soll.
Das Wesen der Aktionen ist, daß sich reale Geschehnisse ereignen, und die Akteure diesbezüglich angewiesen werden.
Die Steigerung der Farbe ist Blut und Fleisch. Die Aktion soll Sachen darstellen, die alltäglich geschehen, nur verstärkt (zB Schlachtung)
Die Tötung der Stiere erfolgte durch Metzger mit einem Schlachtschußapparat. Zutreffend ist, daß dieser einmal nicht funktionierte; ich kann ausschließen, daß es 5 Versuche gegeben hat, einen einzigen Stier zu töten.
Bei der Schlachtung wurde von der Verwendung eines Sichtschutzes zum Publikum Abstand genommen. Nach dem Skandal wollte ich, daß das Publikum die Schlachtung sieht um Angst der Stiere hintanzuhalten, und zu verhindern, daß das Publikum die Schlachtung aus unmittelbarer Nähe wahrnimmt ordnete ich an, daß diese sich hinter einer Absperrung, welch ca. 30 bis 40 Meter vom Bauplatz der Schlachtung entfernt war, aufhaltet. Das Publikum hat sich vor und während der Schlachtung ruhig verhalten und war ergriffen. Lediglich die Tierschützer außerhalb des Schlosses lärmten sehr. Dieser war sehr gut wahrnehmbar, da diese auf Bäumen vor dem Schloß und unmittelbar oberhalb des Ortes der Schlachtung saßen. Es wurde vor und während der Schlachten nicht musiziert.
Glocken wurden nicht geläutet. Dies war dem Konzept der Veranstaltung entsprechend und ist durch die Partitur nachweisbar.
Zu der Verwendung der geschlachtete Tiere führe ich aus, daß das Fleisch von 2 Stieren gegessen wurde. Der Verzehr eines Teils der übrigen Tiere wurde vom Tierarzt untersagt und wurde der Tierkörperverwertung Tulln zugeführt.

Zum Faktum der Gemeingefährdung:
Der erste Stier hing im Hof des Schlosses von Sonnenaufgang bis 17.00 Uhr; während dieser Zeit befand er sich teils im Schatten, teils in der Sonne, - je nach Sonnenstand. Dieser wurde laufend mit kaltem Wasser bespritzt, und ständig mit Tüchern zugedeckt, nämlich dann, wenn er nicht gebraucht wurde. Dieser Stier wurde entsorgt. Den Zustand desselben bezeichne ich als gut; auch der Koch wollte ihn verwenden. Das Fleisch hat nicht gestunken, und war nicht von Tieren befallen. Zum zweiten stier führe ich aus, daß dieser 2 Stunden für eine Aktion benötigt wurde und gegessen wurde, gleich dem dritten Stier. Das Fleisch wurde von Tierärzten für gut befunden.
Von den Schweinen und Schafen wurden einige gegessen. Diese wurden jeweils nur für Aktionen verwendet. Zum Teil wurden diese für mehrere Aktionen benötigt; zwischenzeitlich wurden diese jedoch im Kühlwagen gelagert. Das Fleisch war auch nicht von Tieren befallen und roch gut.
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Zum Vorwurf nach § 188 StGB:
In meiner Arbeit beschäftige ich mich mit verschiedenen Religionen, insbesondere der Geschichte derselben. Meine Anschauung bezeichne ich als religionsphänomenologisch; mich faszinieren alle Religionen. Ich bin sehr von den Ansichten C G Jungs geprägt, welcher die Theorie des kollektiven Unbewußten kreierte (Arche Typenlehre).
Demnach sind Mythen und Religionen Kollektivträumen der Menschen zu vergleichen.
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Das, was vom Publikum bei meinen Aktionen gesehen wird, ist das, was es ist. Auf dem Kreuz hängt ein Schaf, nicht Christus, Assoziationen bringt der Zuschauer mit. Es ist ein Spiel mit Bedeutungen, ohne Symbole herabwürdigen zu wollen.
Zu den Tierkörpern auf Kreuzen führe ich aus, daß dies alten Opfervorgänge symbolisieren, und das Leid aller Zeiten zeigen sollen. Das Kreuz erinnert natürlich an Christus, und der Stier an Mitras.
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Die Darstellung des Leides ist bei allen Opfern gegeben.
Vorhalt AS 125: Hierbei handelt es sich um ein Phantasiekultgerät. Dieses wird herumgetragen, und das Objekt gezeigt. Es handelt sich um ein Synonym für ein Kultgerät, wobei keine bestimmte Religion angesprochen wird.
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Vorhalt AS 145, unteres Bild:
Menschen auf Kreuzen sollen Leid darstellen; die Kreuzigung ist die urchristliche Darstellung von Leid. Auf dem Umzug (vergleiche AS 165 u.a.) werden auch andere Darstellungen von Leid gezeigt, welche meinen Leitmotiven aus verschiedenen Religionen entsprechen. Es soll ein Religionsphänomen dargestellt werden, insbesondere jenes von Leid.
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Über Vorhalt AS 153 oberes Bild:
Die Darstellung eines Geschlechtsverkehrs waren von mir nicht beabsichtigt, diesbezügliche Assoziationen drängen sich jedoch für den Zuseher auf. Dieses Bild stellt die Tötung des Adonis dar, dessen Tod in Zusammenhang mit seiner Schönheit steht. Schönheit hat mit Erotik etwas zu tun. Es handelt sich wiederum um ein heidnisches Motiv, welches mit Leid verbunden ist.
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Über Vorhalt AS 165, II:
In allen Religionen gibt es Altare und Tragschreine; auch der Kelch spielt in mehreren Religionen eine wichtige Rolle. Der Kelch symbolisiert Vereinigung. Bei diesem Bild sollte nicht die christliche Religion dargestellt werden; ...
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